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   LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02   

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https://dejure.org/2003,9627
LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02 (https://dejure.org/2003,9627)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.2003 - L 5 KR 51/02 (https://dejure.org/2003,9627)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - L 5 KR 51/02 (https://dejure.org/2003,9627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von den Kosten für eine Krankenhausbehandlung; Anspruch der Versicherten auf die Leistungen der Krankenkassen als Sach- und Dienstleistungen; Persönliche Inanspruchnahme des Patienten bei gehöriger Aufklärung über das Risiko einer ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    Die Einbeziehung der Klägerin durch Inanspruchnahme im Wege der Zivilklage durch die Beigeladene war ein Verstoß gegen den Vertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V vom 27.11.1998, den die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft unter anderem für die Beigeladene mit den Baden-Württembergischen Krankenkassen abgeschlossen hat und der auch für die Beziehungen zwischen der Beklagten und der Beigeladenen gilt (BSG 21.08.1996 - 3 RK 2/96, SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).

    Dagegen haben die maßgeblichen Abrechnungsbeziehungen eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung erhalten und fallen in die Zuständigkeit der Sozialgerichte (BSG 21.08.1996 -3 RK 2/96, SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    bis 27.06.1999 bereits durch ein rechtskräftiges zivilrechtliches Urteil geltend gemacht hat, die Klägerin den eingeklagten Betrag bisher aber nicht bezahlt hat, richtet sich ihr Klagebegehren nicht auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V), sondern auf Freistellung von den Kosten für die noch nicht bezahlte Krankenhausbehandlung (BSG 09.06.1998 -B 1 KR 18/96 R, SozR 3-2500 § 39 Nr. 5).

    Weigert sich die Krankenkasse bei einer solchen Konstellation, die Kosten der erbrachten Leistungen zu tragen, so geht es nicht um Kostenerstattung, sondern um die Erfüllung des Sachleistungsanspruchs und die Freistellung von etwaigen Vergütungsforderungen des Leistungserbringers (BSG 09.06.1998 aaO).

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind wegen des überaus starken Bezugs zur persönlichen Situation des Behandelten und der besonderen Abhängigkeit vom aktuellen Gesundheitszustand von der Krankenkasse stets zeitnah zu gewähren und vom Versicherten in Anspruch zu nehmen (BSG 16.11.1999 -B 1 RK 9/97 R, SozR 3-2500 § 27 Nr. 12).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    Bei ihrer Überprüfung werden die Beklagte und die Beigeladene zu beachten haben, dass über die Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung zunächst der Krankenhausarzt entscheidet und das eine Zahlungspflicht der Krankenkasse für eine stationäre Versorgung eines Versicherten nur dann entfällt, wenn sich die Entscheidung des Krankenhausarztes nach seinen jeweiligen Erkennungsmöglichkeiten als nicht vertretbar herausstellt (BSG 13.12.2001 -B 3 KR 11/01 R, SozR 3-2500 § 112 Nr. 2).
  • OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung bei fehlender

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    Solchen Anforderungen genügen bloße Hinweise in Vordruckschreiben, wie sie der Klägerin hier vor und während der Krankenhausbehandlung in erheblichem Umfang zur Unterschrift vorgelegt worden sind, nicht (OLG Köln, 04.10.1989 -27 U 110/89, NJW 1990, S. 1537 f.).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) inzwischen entschieden, dass das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V keine Handhabe biete, die Leistungspflicht der Krankenkasse losgelöst von einer tatsächlichen Kostenbelastung allein im Interesse des Leistungserbringers abstrakt klären zu lassen und diesen damit einen eigenen Prozess zu ersparen (BSG 09.10.2001 -B 1 KR 6/01 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 25), da jedoch die Beigeladene hier inzwischen ein vollstreckbares Urteil gegen die Klägerin erwirkt hat, ist das Freistellungsersuchen von den entstandenen Kosten gegenüber der Beklagten nicht unzulässig.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte wusste oder hätte wissen müssen, dass ihm ein Behandlungsanspruch nicht zustand (BSG 23.10.1996 -4 RK 2/96, SozR 3-2500 § 13 Nr. 12).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02
    Die fehlende vorherige Kostenzusage schließt weder einen Anspruch des Krankenhauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Beziehungen gegen die Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit der stationären Behandlung noch einen Leistungsanspruch des Klägers gegenüber seiner Krankenkasse aus (BSG 24.11.1991 -3 RK 32/89, SozR 3-2500 § 39 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 29.01.2008 - L 5 KR 381/07

    Erstattung der Kosten für eine stationär durchgeführte Lidoperation;

    Außerdem sei zu berücksichtigen, dass nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 5 KR 51/02) die Kasse zur Zahlung der Operationskosten bei Einweisung durch den Arzt verpflichtet sei.
  • SG Mainz, 19.09.2006 - S 6 U 56/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - notwendige Heilbehandlung - verweigerte

    Wird bei der Abwicklung der Erfüllung des Sachleistungsanspruchs gegen die Grundsätze des Leistungsrechts verstoßen (z. B. durch unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherten durch den Leistungserbringer), so wandelt sich der Sachleistungsanspruch in einen Freistellungsanspruch (BSG, Urteil vom 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R - BSGE 82, 158; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2003 - L 5 KR 51/02 - NZS 2004, 43, jeweils für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2018 - L 16 KR 705/17

    Übernahme von Behandlungskosten

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer dem vorliegenden Sachverhalt entsprechenden Konstellation jedoch gleichwohl allein auf die Frage der Verpflichtung der Krankenkasse zur Erbringung der streitigen Behandlung als Sachleistung abgestellt, weil sich der/die Versicherte gerade innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Systems habe behandeln lassen wollen (Urteil vom 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R - juris Rn.14 ff.; dem folgend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2003 - L 5 KR 51/02 - juris).
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